Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 13:00 |
A1.2: Satzung § 2 - § 3
Antragstext
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann werden, wer Satzung und Grundkonsens des Bundesverbands
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt, in keiner konkurrierenden Partei Mitglied ist,
nicht Mitglied rechtsextremer Gruppierungen, Vereine oder Parteien ist oder war
und einen schriftlichen Aufnahmeantrag einreicht. Über die Aufnahme entscheidet
der Stadtvorstand. Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich am Tag der
Zustimmung des Stadtvorstands zur Mitgliedschaft.
(2) Eine Zurückweisung durch den Stadtvorstand ist der*/dem Bewerber*in
gegenüber schriftlich zu begründen. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann
die*/der Antragstellende Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet
die darauffolgende Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die
Mitgliedschaft erlischt, wenn über den Folgezeitraum von 6 Monaten unbegründet
kein Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde. In Ausnahmefällen entscheidet der
Stadtvorstand.
§ 3 Test-Mitgliedschaft
(1) Der Stadtverband unterstützt und ermöglicht die Beteiligung von Test-
Mitgliedern sowie Interessierten. Testmitglied kann werden, wer den Grundkonsens
des Bundesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt, in keiner konkurrierenden
Partei Mitglied ist, nicht Mitglied rechtsextremer Vereine oder Parteien ist
oder war und einen schriftlichen Antrag auf Test-Mitgliedschaft einreicht. Für
eine Test-Mitgliedschaft fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Sie endet
automatisch nach sechs Monaten und kann nicht verlängert werden.
(2) Testmitglieder und Interessierte haben das Recht, sich an der politischen
Meinungsbildung innerhalb des Stadtverbands zu beteiligen. Sie haben bei allen
Themen Rederecht. Testmitglieder können auch an ausschließlich
mitgliederöffentlichen Veranstaltungen teilnehmen.
(3) Über den Beginn der Testmitgliedschaft entscheidet der Stadtvorstand auf
Antrag. Nach Beendigung der Test-Mitgliedschaft werden alle personenbezogenen
Daten des Testmitglieds gelöscht, wenn keine Mitgliedschaft zustande kommt.
Kommentare